Presseerklärung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Bericht über die neue Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer am 15.09.2016 im Echo.
Die Vorlage einer neuen „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ in der Kreisstadt Groß-Gerau durch die Verwaltung findet ein erstaunliches Echo in der Presse. Bereits der erste Bericht hierzu vom 11.09.2016, in dem heißt, die Hundesteuer würde „drastisch“ ansteigen, lässt Böses vermuten. Doch tatsächlich wird der seit 2004 unveränderte Betrag von 60€ lediglich für jeden Hund um einen Euro pro Monat, also auf 72 Euro jährlich, angehoben und auch – im Gegensatz zu den meisten anderen Kommunen – für den Zweit- und Dritthund nicht gestaffelt erhöht.
Leider ist die Darstellung im Echo nach unserer Ansicht in mehrfacher Hinsicht unvollständig: Die SPD hat beantragt, nicht nur den in der Zeitung am 15.09.2016 wörtlich zitierten § 13 (2) herauszunehmen, sondern den gesamten Paragrafen: Das hierin geregelte Thema „Steueraufsicht“ würde somit komplett gestrichen. Der § 13 legitimiert eine eventuelle Überprüfung des Steuerschuldners durch die Verwaltung, heißt im Klartext: Wird die Hundesteuer der Satzung entsprechend gezahlt? In Absatz (2) geht es insbesondere um die „Auskunftspflicht“ der steuerpflichtigen Hundehalter. Dies wurde von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Renate Wahrig-Burfeind, in ihrem Redebeitrag in der Stadtverordnetenversammlung auch herausgestellt, leider jedoch im Echo nicht erwähnt.
Den ganzen Paragrafen 13 streichen? Dieser Antrag von der SPD wurde zu keiner Zeit in unserer Fraktion ernsthaft diskutiert. Lediglich den umstrittenen zweiten Absatz wollten wir entschärfen, ihm die „Giftzähne ziehen“. So wie wir es in unserem Änderungsantrag, der ja von den Stadtverordneten mehrheitlich befürwortet wurde, formuliert haben. Aus unserer Sicht ist es – insbesondere zur Wahrung des Datenschutzes – ausreichend, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, Hundehalter*innen zur Vorlage der entsprechenden Nachweise aufzufordern, anstatt ihr uneingeschränkt die Möglichkeit zu geben, Geschäftsbücher und andere Unterlagen einzusehen. Dies ist ein erheblicher Unterschied in der Vorgehensweise. Dass die von uns vorgeschlagene Formulierung dieses Ziel verfolgt, ist der SPD offenbar entgangen.
Anstatt diesen entscheidenden Unterschied zu bemerken, wirft die SPD uns Grünen vor, als Bürgerrechtspartei nicht „aufzuschreien“. Dem Bürgerrecht fühlen sich doch hoffentlich alle Parteien in der Groß-Gerauer Stadtverordnetenversammlung verpflichtet, es wäre erschreckend, wenn dies ein Alleinstellungsmerkmal der Grünen wäre. Es darf an dieser Stelle auch ergänzt werden, dass die FDP, die sich als liberale Partei immer sehr für den Datenschutz engagiert, dem Änderungsvorschlag der Grünen ausdrücklich zugestimmt hat.
Und der Aufschrei erfolgte zum wiederholten Mal durch die SPD selbst, die mit der kompletten Streichung des Paragrafen „Steueraufsicht“ gleich das ganze Kind mit dem Bade ausschütten wollte – anstatt eine sachliche Diskussion zu führen und lediglich das zu korrigieren, woran eine Bürgerrechtspartei tatsächlich Anstoß nehmen sollte, nämlich an einer unbeschränkten Einsichtnahme in Geschäftsbücher und sonstige Unterlagen von Hundehaltern durch die Verwaltung.
Deshalb ist auch die Behauptung im Kommentar „Skrupel“ auf das Entschiedenste zurückzuweisen, dass die Grüne Fraktion Gewissensbisse – das meint ja das Wort „Skrupel“ – hatte, dem SPD-Antrag zu folgen, weil sie damit das Bürgermeister-Bündnis verlassen hätte. Das sind schon wilde Spekulationen, die da geäußert werden. Im Übrigen hätte das Bürgermeister-Bündnis auch überlebt, wenn die drei Parteien CDU, Kombi und Grüne in der Sache unterschiedlich abgestimmt hätten. Denn genau diese Freiheit besitzt ein Bündnis, in dem die Parteien nicht durch einen Koalitionsvertrag gebunden sind.
Seien Sie versichert, dass wir Grünen unser Recht auf souveräne Entscheidungen nicht aufgeben werden: Wir werden die Themen, die unsere Kreisstadt betreffen, weiterhin sachorientiert diskutieren und Vorschläge einbringen, wie sie weiterzuentwickeln oder zu beschließen sind – so wie wir als Grüne das sehen.
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