Wald bei Groß Gerau als FFH-Gebiet

Der Wald bei Groß Gerau zeichnet sich aus durch einen hohen Anteil an Laubbäumen, insbesondere gibt es einen hohen Anteil an alten Eichen und Buchen. Aus diesem Grund wurde der Wald unter besonderen Schutz gestellt, es wurde zum FFH Gebiet “Wald bei Groß Gerau”, Lebensraumtyp Eichen – Hainbuchenwald. Viele Tiere, beispielsweise der hier in den Wäldern vorkommende Mittelspecht und der Grünspecht benötigen 180 Jahre alte Eichen, um dort Höhlen zu bauen, oder besonders selten vorkommende Käfer, wie der eindrucksvolle Hirschkäfer und der seltene Heldbock. Gerade diese selten vorkommenden Tiere stehen auf der roten Liste und sind deshalb besonders schützenswert. Weil gerade Eichen einen hohen wirtschaftlichen Wert haben, werden sie in der Regel gefällt, bevor sie das Alter erreichen, indem ein Specht dort seine Höhle baut und deshalb wird für immer mehr Tiere der Lebensraum weniger.

Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass der Wald hier um Groß Gerau erhalten bleibt, insbesondere die biologische Vielfalt. Auch für einen Jogger und Freizeitradler ist ein gemischter Laubwald , der sein Aussehen im Laufe des Jahres ändert eine Augenweide. Es ist schön das Pochen eines Spechts zu hören und das Zwitschern von Vögeln zu lauschen, was haben Sie sich wohl zu sagen?

Stadtwald

Im März 2014 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Waldgebiete Riedhäuser Wald, Fasanerie, Wallerstädter ,Wäldchen, Heißfeldwald aus der forstlichen Nutzung zu nehmen und die forstlichen Ziele neu zu definieren, weg vom Nutzwald hin zum Erholungswald. Bisher wurden diese Waldgebiete von Hessenforst bewirtschaftet. Der Vertrag wurde jedoch gekündigt, weil der Stadtwald von Hessen Forst aus Sicht aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung weiterhin zu stark wirtschaftlich genutzt wird. Ziel der grünen Fraktion ist, eine Bewirtschaftung des Waldes unter Berücksichtigung der ökologischen Funktionen. Die Vielfältigkeit des Waldes muss auf jeden Fall erhalten bleiben und der Wald muss für künftige Generationen interessant bleiben.  Dafür gibt es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten, den Wald zu zertifizieren.

FSC oder PEFC?

Das sind zwei Gütesiegel, die für eine ökologische Bewirtschaftung vergeben werden. Ziel ist, eine nachhaltige Nutzung des Waldes unter ökologischen Gesichtspunkten, es soll nur so viel entnommen werden, wie nachwächst. Auch nachfolgende Generationen sollen noch einen schönen Wald vorfinden.

 

 FSC  PEFC
 Akkreditierung Die Akkreditierung der FSC-Zertifizierungsstellen erfolgt durch den internationalen FSC Vorstand selbst nach Zahlung einer entsprechenden Gebühr.  So bleiben Zweifel an der Unabhängigkeit der Zertifizierungsstellen PEFC bedient sich unabhängiger Zertifizierer, die sich in anderen Bereichen der Wirtschaft einen Namen gemacht haben (z.Zt, LGA Intercert, DQS, TÜV Nord). Entsprechend international gültiger ISO-Vorschriften akkreditiert PEFC die Zertifizierungsstellen nicht selbst, sondern setzt eine Zulassung bei der nationalen Akkreditierungsstelle voraus.
 Referenzflächen Bei FSC müssen im Staatswald und im Kommunalwald größer 1.000 Hektar 5 % der Fläche aus der Bewirtschaftung genommen und als Referenzflächen ausgewiesen werden. PEFC fordert von den Zertifikatsnutzern keine Stillegung von Waldflächen, da es sich zu integrativen Naturschutz bekennt und die Ausweisung von Totalreservaten nicht als Aufgabe einer Zertifizierung erachtet.
 Baumartenwahl FSC fordert eine langfristige Orientierung der Forstwirtschaft hin zu einer standortheimischen Bestockung. Fremdländer, wie die Douglasie, aber auch die Fichte auf den meisten Standorten werden dann nur noch in Mischung geduldet. PEFC strebt Mischbestände mit standortgerechten Baumarten angepasster Herkünfte an.
 Totholz FSC verlangt als Vorbedingung für eine Zertifizierung eine Totholzmanagementstrategie zur Steigerung des Totholzanteils. PEFC verlangt, dass Totholz und Höhlenbäume in angemessenem Umfang erhalten werden.
Biozideinsatz FSC erlaubt den Biozideinsatz nur auf behördliche Anordnung. Gegen Lineatus-Befall begiftetes Holz darf erst nach 6 Monaten verkauft werden. PEFC erlaubt eine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur als letztes Mittel und ausschließlich auf der Grundlage fachkundiger Begutachtung. Die Polterbegiftung wird nicht reglementiert, da sie nur eine punktuelle Anwendung darstellt.

FFH-Gebiete (Fauna Flora Habitate)

“Natura 2000” steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll. Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen 2 gesetzliche Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). In diesen Richtlinen werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll. Die Natura 2000 Richtlinien sehen vor, dass gerade solche Regionen, in denen selten vorkommende Arten vorhanden sind, besonders geschützt werden .

FSC

Der FSC hat weltweit einheitliche Grundprinzipien für verantwortungsvolle Waldwirtschaft definiert. Für deren Umsetzung werden auf nationaler Ebene Indikatoren nach einem einheitlichen Verfahren entwickelt.

PEFC

Vorrangiges Ziel von PEFC ist die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Wald-bewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards. Ferner bietet die Waldzertifizierung ein hervorragendes Marketinginstrument für den nachwachsenden Rohstoff Holz, das zur Verbesserung des Images der Forstwirtschaft und ihrer Marktpartner beiträgt.

Quellenangaben und weitere Informationen
1 http://www.ffh-gebiete.info/
2 http://www.fsc-deutschland.de/de-de/zertifizierung
3 https://pefc.de/
4 http://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/fuehrung/recht/lwf_zertifizierung_de/index_DE

(Elisabeth Schweikert, Stadtverordnete)

Verwandte Artikel